Sonderwirtschaftszonen (SWZ)

In den Jahren 1995-1997 entstanden 17 Sonderwirtschaftszonen in Polen, wovon gegenwärtig noch 14 bestehen. Erträge aus der Geschäftstätigkeit im Gebiet der jeweiligen SWZ sind größtenteils steuerfrei.

Der Steuerfreistellungsumfang wird gemäß den Verordnungen des Ministerrates zur Errichtung der jeweiligen SWZ sowie gemäß den Vorschriften über die öffentliche Finanzhilfe bestimmt. Die zu Gunsten der Unternehmer geleistete Finanzhilfe in Form von Steuerfreistellungen ist die sog. regionale Finanzhilfe und berechnet sich anhand der:

  • Kosten der neuen Investition
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Die Experten aus unserem SWZ-Team  bieten komplexe Hilfeleistung im Zusammenhang mit Investitionen in einer SWZ und der Geschäftstätigkeit in diesen Gebieten, angefangen mit der Darstellung von Simulationen von möglichen Steuerfreistellungen unter Berücksichtigung der Investitionskostendiskontierung und der öffentlichen Finanzhilfe, über Verhandlungen mit Subjekten, die die einzelnen SWZ verwalten, um die Genehmigung für die Geschäftstätigkeit im SWZ-Gebiet zu erhalten, bis hin zur konstanten Beratung bei der Lösung sämtlicher steuerrechtlicher Probleme im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im SWZ-Gebiet.

 
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