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Einkommen - und Körperschaftsteuer
Das Körperschaftsteuerteam erbringt komplexe Beratungsdienstleistungen u. a. in den folgenden Bereichen:
- Beratung und Hilfeleistung bei der Lösung zusammengesetzter Fragen zur laufenden Geschäftstätigkeit, darunter Verifizierung der Angemessenheit der Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen;
- steuerrechtliche Analyse der bisher geltenden Verträge sowie Vorbereitung von Änderungen zur Minimierung ungünstiger steuerlicher Folgen oder Abfassung von Entwürfen neuer Verträge (z. B.: Lizenzverträge, Managementverträge, Verträge über die technische Beratung, Verträge über die Tätigkeitsfinanzierung) einschließlich der Erläuterung zu den Grundsätzen der Dokumentierung von Geschäften, die auf Grund dieser Verträge ausgeführt werden;
- steuerrechtliche Analyse von Zusammenschlüssen, Übernahmen, der Kapitalumstrukturierung und der Abwicklung von Unternehmen, unter anderem Beurteilung allgemeiner Vorteile und Kosten hinsichtlich der geplanten Tätigkeiten, Optimierung des Anteils-/Aktienhandels, Minimierung von Steuerrisiken im Zusammenhang mit der Vermögensübernahme sowie Optimierung der Liquidation der Geschäftstätigkeit;
- Investitionsplanung mit dem Ziel, die Steuerlast zu minimieren, unter Berücksichtigung der internationalen Strukturen;
- Beratung zur Wahl der steuerlich optimalen Art und Weise der Aquirierung von Mitteln für die Finanzierung der betrieblichen Geschäfts- und Investitionstätigkeit, darunter eine Vergleichsaufstellung der einzelnen Arten der Geschäftsfinanzierung im Hinblick auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Mandanten, der äußeren Umstände sowie der formalrechtlichen Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung moderner Cash-Management-Instrumente (z. B. Cash Pooling);
- Ausleihungen innerhalb von Gruppen unter besonderer Berücksichtigung der Problematik von Transfer Pricing, „Thin Capitalization” und der Quellensteuer bei ausländischer Finanzierung (withholding taxes);
- Steuerberatung zu Kapitalanlagen, darunter steuerrechtliche Analyse der Folgen des Erwerbs und der Veräußerung von Wertpapieren und Derivaten;
- Hilfeleistung bei der Gewinnung einer amtlichen Auslegung des Körperschaftsteuerrechts;
- Hilfeleistung bei der Vorbereitung und Berechnung der Steuerverbindlichkeiten in Steuererklärungen.
Das Team für Einkommensteuer und Sozialversicherungen (ZUS) leistet komplexe Beratung für ausländische wie auch polnische Arbeitgeber oder Arbeitnehmer u. a. im Bereich:
- der Planung der Strukturen für die Beschäftigung von Ausländern im Hinblick auf die Optimierung der Steuersparmöglichkeiten und der Sozialversicherungen;
- der Planung der Strukturen für die Beschäftigung polnischer Staatsbürger im Ausland im Hinblick auf die Optimierung der Steuersparmöglichkeiten und der Sozialversicherungen;
- der Bearbeitung von effizienten Strukturen im Hinblick auf das Steuer- und Sozialversicherungsrecht bei der Entlohnung von Managern und Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern;
- der Erstellung von Steuererklärungen;
- der Planung von Steuerabrechnungen für Ausländer;
- der Hilfeleistung bei der Vorbereitung von Ausländern, Direktoren und den Mitarbeitern für Betriebsprüfung/Kontrolle seitens der Steuerfahndung in der Einkommensteuer und für Steuerstraftat- und Steuerordnungswidrigkeitsverfahren.
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